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Flurschule war gestern - Trends im Schulbau aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes

Autoren: Petra Theimer und Karsten Foth


Wachsende Städte brauchen nicht nur mehr Wohnraum, sondern auch mehr Schulen. Wer dabei Gebäude mit langen Fluren und Klassenzimmertüren vor Augen hat, irrt sich. Frontalunterricht und die gängigen Klassenzimmer-Flur-Schulen sind Auslaufmodelle. Zeitgemäße Schulen entwickeln sich zum ganztägig und inklusiv genutzten Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler ihr Wissen zu einem großen Teil selbst oder in Teams erarbeiten. Dafür braucht es offene Lernlandschaften und flexibel nutzbare Raumkonzepte.


Städte wie München, Köln, Düsseldorf und Dresden haben Schulbauleitlinien erarbeitet oder sind gerade dabei. Berlin hat nach München und Herford in Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland ein neues Gebäudekonzept für Schulen eingeführt – das „Konzept der Berliner Lern- und Teamhäuser“. Alle Programme eint das Ziel, maximale Offenheit und Transparenz für eine bessere Kommunikation und ein selbstorganisiertes Miteinander zu schaffen.


Münchener Lernhaus, konzipiert vom Büro wulf architekten. Mittelpunkt des Moduls ist ein über einen Lichthof belichteter, frei bespielbarer Mehrzweckbereich.


Für den vorbeugenden Brandschutz bringen die offenen und flexiblen Strukturen neue Herausforderungen mit sich, vor allem weil die rechtlichen Rahmenbedingungen bisher nur Schulgebäude nach traditionellen Raumaufteilungen abbilden. Ein strenges – den aktuellen Verordnungen oder Richtlinien entsprechendes – Brandschutzkonzept mit notwendigen Fluren oder einer kleinteiligen Gliederung in Teilnutzungseinheiten lässt wenig Möglichkeiten offen, die Bedürfnisse moderner Schulbauten zu befriedigen. Vielmehr bedarf es innovativer und schutzzielorientierter Brandschutzkonzepte, die auf die jeweilige Planung ausgelegt sind. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten und Ansätze in Berlin und München.


Cluster – Die kleine Schule in der großen


In den neuen Schulkonzepten ist meist von Clustern, Compartments, Lern- und Teamhäusern sowie Lernlandschaften die Rede. Sie alle zeichnen sich durch ein flexibles und multifunktionales Raumkonzept aus, das mit dem herkömmlichen Frontalunterricht bricht und dadurch mehr Freiheit für die Unterrichtsgestaltung ermöglicht. Cluster sind sozusagen „kleine Schulen” in der “großen Schule”. Jedes einzelne hat eine gemeinsame „Mitte“, also einen erweiterten Flur oder ein Forum, das als zentraler Bereich unterschiedliche Funktionen erfüllen kann, etwa als Puffer für Einzel- und Gruppenarbeiten, als beruhigte Zone oder Multifunktionsraum.

Eine flexible Raumnutzung gewährleistet methodische Vielfalt und damit einen individuellen Unterricht.


Damit werden klassische Erschließungsflure aufgelöst oder ersetzt. Die zentralen Mittelzonen stellen somit nicht mehr ausschließlich Verkehrswege dar, sondern besitzen Aufenthaltsnutzungen mit Brandlasten und Brandentstehungsquellen. Um sie herum gruppieren sich Unterrichtsräume und weitere flexibel nutzbare, pädagogische Bereiche. Meist sind die Räume transparent und somit visuell gekoppelt.


Trotz größtmöglicher Flexibilität für moderne Unterrichtsformate müssen die Schutzziele des Brandschutzes eingehalten und in der Planung abgebildet werden. Das bedeutet konkret, dass einer Brandentstehung und der Brandausbreitung vorgebeugt werden muss und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sein müssen.


Kinder und Jugendliche sind, je nach Alter und Reife, nur bedingt selbstrettungsfähig und benötigen im Falle eines Brandalarms Anleitung und Hilfe durch die Lehrkräfte. Die verpflichtend durchzuführenden Räumungsübungen tragen maßgebend zu einer beschleunigten und sicheren Selbstrettung bei. Aufgrund der eingeschränkten Selbstrettung aber vor allem auch der hohen Personenanzahl im Schulgebäude sind grundsätzlich beide Rettungswege aus Aufenthaltsbereichen baulich, d.h. über notwendige Treppen, zu führen.


Berlin – Flexible Planung bis 600 Quadratmeter


In Berlin werden die benötigten offeneren und flexibleren Raumstrukturen als Cluster oder Compartments bezeichnet. In jeder dieser räumlichen Einheiten werden sowohl Unterrichtsräume als auch der Gemeinschaftsbereich mehrerer Jahrgangsstufen oder Klassenzüge zusammengefasst. Die Berliner Bauaufsicht beschreibt sie wie folgt: „Die zwischen den Unterrichtsräumen vorhandenen Erschließungsflächen können um offene Bereiche ergänzt werden und mit diesen zusammen als Dispositionsflächen für temporäre Erweiterungen der Unterrichtsräume zur Verfügung stehen“; S.30 /Entscheidungshilfen der Berliner Bauaufsicht (EHB) ab 01/2017, vom 18.01.2019/ (siehe Abbildung).


Waren diese räumlichen Einheiten bisher auf 400 qm beschränkt und für die erfolgten Planungen der letzten Jahre ausreichend, werden aus schulplanerischer Sicht bis zu 600 qm große Cluster benötigt. Die Planung muss auf diesen Bedarf reagieren.

Skizze eines “Clusters” mit einer Größe bis zu 400 qm. Die Dispositionsfläche für temporäre Erweiterungen ist mit blauer Farbe hervorgehoben.


Bei der Schutzzielbewertung von 600 qm großen Clustern kann regelmäßig festgestellt werden, dass die Rettungswege, gleichwertig wie in den akzeptierten 400 qm Clustern, sichergestellt sind, so dass die Vorbeugung der Brandausbreitung in Verbindung mit der Ermöglichung der wirksamen Löschmaßnahmen das maßgeblich zu betrachtende Schutzziel für die Bewertung ist.


Bezüglich der Löschmaßnahmen braucht es neben zwei Zugängen


  1. entweder einen früheren Beginn der Brandbekämpfung, was über den Einsatz einer Brandmeldeanlage sichergestellt werden kann oder

  2. die Sicherheit, dass die 600 qm für die Feuerwehr auch bei normaler Brandentwicklung beherrschbar sind.

Der Einsatz einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit automatischen Meldern wird von der Berliner Senatsverwaltung kritisch gesehen und soll keine Standard- sondern die Ausnahmelösung sein.


Ansätze wie sie beispielsweise in der Publikation „Brandschutz im Schulbau – Neue Konzepte und Empfehlungen“ (Lorenz, Dirk / Höhne, Thomas) für die 600 qm gefordert sind, schränken die Flexibilität der Planung mit getroffenen Annahmen und Voraussetzungen ein, die auch Nutzungseinschränkungen zur Folge haben können. So sollen großflächige Sichtbeziehungen nachgewiesen werden, da ansonsten automatische Überwachungen und Alarmierungen erforderlich würden. Weitere Anforderungen werden an die Ausgänge gestellt, die in Anlehnung an amerikanisches Recht mindestens den Abstand der halben maximalen Diagonalen haben müssten, was die Grundrissgestaltung ebenfalls einschränkt. Ein weiterer Nachteil des Ansatzes ist, dass von maximalen Brandlasten ausgegangen wird, was gerade die Flexibilität in Bezug auf die Anordnung von Leseinseln, Bibliotheken etc. in Frage stellt. In Summe weicht dieses Konzept stärker von der Schulbaurichtlinie ab als das Vorgehen, die 600 qm streng entlang der zu erfüllenden Schutzzielen zu bewerten.


So reicht es aus unserer Sicht für die Berliner Lösung ohne Brandmeldeanlage aus, zu betrachten, welche Wände in einem Cluster dieser Größenordnung nutzungsbedingt geplant werden und ob mit diesen eine hinreichende Unterteilung zur Behinderung der Brandausbreitung und zur Sicherstellung des Löschangriffs ermöglicht werden kann. Regelmäßig werden in den Clustern zahlreiche Wände starr und nicht transparent ausgebildet, so dass die im Raumverbund – ohne Abgrenzung – stehenden Bereiche doch erheblich kleiner als 400 qm und meist sogar nicht größer als 200 qm sind. Damit sind Erleichterungen bei der Ausführung dieser z.B. feuerhemmend ausgebildeten Wände brandschutztechnisch denkbar und begründbar, etwa im Bereich der Mediendurchführungen oder Verglasungen.


Mit dieser Vorgehensweise wird eine hohe Flexibilität in der Planung sichergestellt, da es keine Anforderung an Flure oder Abhängigkeiten von Brandlasten, Diagonalen oder Sichtverbindungen gibt, sondern geplante und notwendige Wände mit Schallschutz auch feuerhemmend gebaut werden können und gegenüber den bisherigen Regelungen für 400 qm-Cluster keine zusätzlichen anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden.


München – Lernhäuser mit Brandmeldeanlage


Die bayerische Landeshauptstadt München hat sich bereits früh vom Modell der Klassenraum-Flur-Schule verabschiedet und stattdessen das „Lernhaus“ im Musterprogramm der kommunalen Schulbauleitlinie festgesetzt. Eine Schule wird dabei in kleinere Einheiten unterteilt, die sogenannten Lernhäuser. Diese verfügen wie beim Cluster-Modell über jeweils eigene Strukturen und Räume.

Mustergrundriss eines Münchener Lernhauses vom Architektenbüro wulf architekten. Jedes Lernhausmodul vereint vier Klassenzimmer, zwei Räume für die Ganztagsbetreuung, einen Lehrer-Teamraum und einen Inklusionsraum. Der umlaufende Balkon dient als Fluchtweg. 


Abweichend vom Berliner Ansatz werden für den Brandschutz im Wesentlichen zwei Varianten verfolgt. Sie sind geregelt über das Konzeptpapier „Gegenüberstellung der Varianten zum vorbeugenden Brandschutz im Lernhausmodul“, erstellt durch das Baureferat H 5 in Zusammenarbeit mit der Branddirektion München. Dieses Konzeptpapier befasst sich isoliert mit den Anforderungen an den Lernhausbereich, der anders als in Berlin nicht auf 400 qm oder 600 qm beschränkt ist, sondern sich über einen ganzen Brandabschnitt erschließen darf. In jedem Einzelfall muss ein Brandschutzkonzept für das gesamte Schulgebäude erarbeitet werden.


Auf notwendige Flure, die als gesicherte Rettungswege die gewünschten offenen Nutzungen von zentralen Mittelzonen nicht ermöglichen, kann im Rahmen einer Abweichung von der Landesbauordnung verzichtet werden.


Im Rahmen des Gesamtkonzeptes der ersten Variante werden die Rettungswege aus außenliegenden Aufenthaltsräumen direkt ins Freie geführt. In Obergeschossen wird diese Kompensationsmaßnahme durch einen umlaufenden offenen Gang erfüllt, der auch als Rettungsbalkon oder Laubengang bezeichnet wird. Er muss in zwei Richtungen zu notwendigen Treppen führen, womit auch keine brandschutztechnischen Anforderungen an Brüstungen oder Bekleidungen bestehen. Auch eine von der Landesbauordnung abweichende Ausbildung des offenen Gangs als Gitterrostkonstruktion ist, im Rahmen des hier vorgestellten Gesamtkonzepts, vertretbar.


Eine der beiden notwendigen Treppen muss im Regelfall in einem notwendigen Treppenraum liegen, um den Einsatzkräften der Feuerwehr einen geeigneten Angriffsweg zu bieten. Die zweite notwendige Treppe kann eine im Brandfall sicher nutzbare Außentreppe sein oder nach der Muster-Schulbau-Richtline in einer Halle liegen. Somit werden von der zentralen Mittelzone unabhängige Rettungswege geschaffen.


Aus den innenliegenden Mittelzonen sind ebenfalls zwei unabhängige Rettungswege zu planen. Hierbei wird die direkte Anbindung an den offenen Gang empfohlen. Alternativ sind direkt angrenzende Aufenthaltsräume mit dauerhaft gesicherten Zugängen auf den offenen Gang möglich. Werden innenliegend notwendige Treppenräume oder Hallen nach der Muster-Schulbau-Richtlinie erreicht, sind die Rettungswege für die Mittelzonen ebenfalls ausreichend sichergestellt.


In einer zweiten Variante werden Bypass-Türen geplant, die aus jedem Aufenthaltsraum in zwei entgegengesetzt liegende Richtungen zu bauordnungsrechtlichen Rettungswegen führen. Hierbei werden die angrenzenden Aufenthaltsräume durchlaufen, nicht jedoch die innenliegenden Mittelzonen, sodass auch hier die Rettungswege unabhängig von den Mittelzonen geführt werden. Aus dieser Planung heraus wird jedoch auch die Ausbildung eines Rauchabschnittes mit selbstschließenden Türen zwischen der Mittelzone und den Aufenthaltsräumen erforderlich, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Gleichermaßen wirft die Freihaltung der Fluchtwege innerhalb der Aufenthaltsräume sowie die in Fluchtrichtung aufschlagenden Bypass-Türen gestalterische und die Nutzung betreffende Zwänge auf, womit dieses Rettungskonzept mehr für die Sanierung und Modernisierung bestehender Schulgebäude infrage kommt, standardmäßig aber selten für Neubauten.


Beide Rettungskonzepte benötigen als zusätzliche Kompensationsmaßnahme eine flächendeckende automatische Brandmeldeanlage mit akustischer Alarmierung, um eine frühzeitige Flucht im Brandfall zu gewährleisten. Die Brandmeldeanlage muss die Kategorie 1 - Vollschutz, nach /DIN 14675/, erfüllen.


Mit dieser anlagentechnischen Kompensationsmaßnahme wird der Verzicht auf notwendige Flure, bezogen auf Nutzungseinheiten von deutlich mehr als 200 qm nach Art. 34 (1) Nr. 3 /BayBO/, kompensiert. Lernhäuser können hierbei die durch innere Brandwandabstände vorgegebenen Brandabschnittsflächen von zum Beispiel 1.600 qm ohne weitere brandschutztechnische Unterteilung erreichen.


Durch die frühzeitige Detektion von Entstehungsbränden sowie der zeitnahen Alarmierung der Integrierten Leitstelle, sind kurze Hilfsfristen und somit wirksame Löscharbeiten auch bei Brandabschnitten dieser Größenordnung gegeben. Zugleich kann die Brandmeldeanlage für weitere mögliche Abweichungen herangezogen werden.


Bewährte Maßnahmen für neue Konzepte


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für die nutzungsbedingt gewollten Cluster, Lernhäuser oder Lernlandschaften in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Brandschutzkonzepte realisiert werden. Während in München die Brandmeldeanlage das zentrale Element der brandschutztechnischen Planung darstellt, werden in Berlin bauliche Unterteilungen auf maximal 600 qm sowie zusätzliche zum Teil planungsindividuelle Maßnahmen getroffen, um der Brandausbreitung vorzubeugen und wirksame Löschmaßnahmen zu ermöglichen. Beiden Herangehensweisen ist gemein, dass gewohnte Maßnahmen eingesetzt und geplant werden und keine deutbaren oder amerikanischen Ansätze zur Planung gewählt werden, wie sie beispielsweise in der Publikation „Brandschutz im Schulbau – Neue Konzepte und Empfehlungen“ beschrieben sind.


Um den neuen Raumkonzepten gerecht zu werden, wäre generell eine Anpassung der Muster-Schulbau-Richtlinie wünschenswert. Die letzte und noch immer gültige Fassung ist vor zehn Jahren, im April 2009, erschienen. Nach Auffassung der beiden Autoren sollten brandschutztechnische Einheiten ohne notwendige Flure bis zu einer Bruttofläche von 800 qm möglich sein bzw. bis zu 1.600 qm unter Einsatz von Brandmeldeanlagen, sofern die Rettungsweglängen eingehalten werden, zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung stehen und bei den 800 qm Maßnahmen zur Behinderung der Brandausbreitung getroffen werden.


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