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Prüfingenieure für Brandschutz übernehmen Prüfaufgaben der Bauaufsichtsbehörden

Prüfingenieure für Brandschutz übernehmen Prüfaufgaben der Bauaufsichtsbehörden

Dipl.-Ing. Karsten Foth

Fachartikel

2010

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Bis zur Inkraftsetzung der Berliner Bauordnung (BauO Bln) [4] am 29.09.2005 oblag die hoheitliche Aufgabe der brandschutztechnischen Prüfung sowie die Bauüberwachung von Gebäuden ausschließlich der Bauaufsichtsbehörde. Mit der neuen BauO Bln, aber auch in einigen anderen Bundesländern, wurde im Rahmen der Verschlankung der Behörde die Prüfung technischer Nachweise nun auch Prüfingenieuren übertragen. Das Prüfverfahren von Standsicherheitsnachweisen zum Vorbild wurde mit der Einführung einer neuen Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfV) [3] die rechtliche Grundlage für Brandschutzprüfungen neu definiert. Die Prüfung von Brandschutznachweisen ist nun auch durch Prüfingenieure für Brandschutz durchzuführen. Hiermit einher geht die Aufgabe der Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen sowie der Überwachung der Bauausführung in Bezug auf den genehmigten Brandschutznachweis (§ 84 (2) BauO Bln) [4]. Im Folgenden werden die Grundlagen des Baugenehmigungsverfahrens mit Bezug auf die Rolle des Prüfingenieurs für das Land Berlin dargestellt. Hierfür wird einleitend erläutert, was einen Brandschutznachweis ausmacht, für welche Gebäudearten dieser zu erstellen und zu prüfen ist. Dabei wird der rechtliche Status des Prüfingenieurs sowie dessen Aufgaben und Verantwortlichkeiten – speziell für die Aufgabe der Bauüberwachung – herausgearbeitet. Exemplarisch werden zum Abschluss das Vorgehen bei der Überwachung sowie die notwendigen Dokumentationen dargestellt.

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