Müssen Witterungseinflüsse bei der Auslegung natürlicher Rauchabzüge berücksichtigt werden?
Dr.-Ing. Jochen Zehfuß und Dr.-Ing. Christoph Klinzmann
Fachartikel
2010
Um die Schutzziele des Brandschutzes sicherzustellen, werden in Sonderbauten (u. a. für große Räume, Atrien und Foyers) Rauchabzüge gemäß den einschlägigen Sonderbauverordnungen, wie z. B. MIndbauRL und MVStättV, gefordert. Der Rauchabzug kann durch natürliche oder maschinelle Rauchabzugsanlagen hergestellt werden. Bei maschinellen Rauchabzugsanlagen wird der Rauch über eine, in der Regel zeitlich im Volumenstrom konstante, aufgezwungene Ventilation bzw. Absaugung über Kanäle und Ventilatoren abgeleitet.
Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) nutzen den thermischen Auftrieb der Rauchgase. Dieser wird durch die gegenüber der umgebenden Luft geringeren Dichte der heißen Rauchgase verursacht. Natürliche Rauchabzüge werden im Dachbereich bzw. im oberen Bereich von Seitenwänden vorgesehen. Durch sie erfolgt ein Abströmen der Rauchgase ins Freie. Bei beiden Systemen ist für eine bestimmungsgemäße Funktion zudem eine ausreichende Nachströmung von Zuluft erforderlich. Diese kann natürlich über Öffnungen in der Außenwand im unteren Raumbereich oder maschinell durch Zuluftventilatoren nachgeführt werden. Während maschinelle Rauchabzugsanlagen weitgehend unabhängig von äußeren Witterungseinflüssen sind, stellt sich vor allem bei Neubauvorhaben ausgedehnter Gebäude immer häufiger folgende Frage: Müssen Witterungseinflüsse wie Wind und hohe Außentemperaturen bei der Auslegung natürlicher Rauchabzüge berücksichtigt werden?