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Inklusion im modernen Schulbau

Inklusion im modernen Schulbau

Yannik Rodewald

Masterarbeit

2020

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Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft
getreten ist , hat sich Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet Menschen mit einer Behinderung
eine Teilnahme an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt auch die Teilhabe an Bildung in
den allgemein zugänglichen Schulen, wobei sich in dieser Arbeit auf die Primärstufe bis
einschließlich Sekundarstufe II beschränkt wird. Wird Inklusion im Bildungswesen vollständig
umgesetzt und auf einen Großteil der Förderschulen verzichtet, um einen gemeinsamen
Unterricht an allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen, wird sich in den kommenden Jahren
der Anteil der Schüler mit einem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen erhöhen. Aus
pädagogischer Sicht ergeben sich über die Zeit gesehen in Schulen immer wieder neue
Anforderungen. Aus diesem Grund wird man bei der Planung von modernen Schulgebäuden und
der Umgestaltung von Schulgebäuden in Zukunft vermehrt auf flexible Schulkonzepte setzen,
welche aus offen gestalteten Erschließungsflächen bestehen. Durch die Umsetzung flexibler
Konzepte sollen den Schülern Räume für Entfaltung, neue Lernmethoden und Rückzug geboten
werden und auf Veränderungen in der Zukunft reagiert werden können, ohne große
Umbaumaßnahmen vornehmen zu müssen. Typische Merkmale der klassischen Schulgebäude,
wie z.B. der notwendige Flur und aneinandergereihte, in sich abgeschlossen Klassenräume
entfallen. Die Erschließungsflächen werden gleichzeitig als Lernbereiche genutzt. Die Feuerwehr
kann aufgrund der hohen Anzahl der Gebäudenutzer eine Rettung aller Gebäudenutzer über das
Gerät der Feuerwehr nicht gewährleisten, weswegen die Nutzer das Gebäude über bauliche
Rettungswege verlassen müssen. Motorische, sensorische oder kognitive Behinderungen
erschweren die Fremdrettung aber auch die Selbstrettung. Damit die baulichen Rettungswege
von behinderten Menschen genutzt werden können, werden zusätzliche Maßnahmen
erforderlich. Dabei werden wenige Vorgaben bezüglich der Selbstrettung von behinderten
Personen aus Schulgebäuden in den bestehen Regelwerken getroffen, weshalb die
Verantwortung der Festlegung von erforderlichen Maßnahmen in den Händen der
Brandschutzplaner liegt. Sie müssen sich an Regelwerke vergleichbarer Sonderbauten oder aus
Fachkreisen hervorgegangenen Leitlinien und Hinweisen bedienen und mit Hilfe ihrer bisherigen
Erfahrung sinnvolle Lösungen finden, welche oftmals unwirtschaftlich und überzogen sind.
Das Ziel dieser Arbeit ist es deshalb brandschutztechnische Empfehlungen in Form von
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zu erarbeiten, welche eine erfolgreiche Selbstrettung und
eine Gleichstellung der Nutzer inklusiver Schulen im Brandfall ermöglichen.

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