Haben Richtlinien ein Verfallsdatum? Anregungen und Einwände zum Entwurf der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)
Dipl.-Ing. Karsten Foth
Fachartikel
2007
Ziel dieses Beitrages ist es, nach der öffentlichen Anhörung der "Projektgruppe MHHR" eine fachliche Diskussion über den aktuellen Entwurf der Muster-Hochhaus-Richtlinie anzuregen bzw. aufrecht zu erhalten.
Klar ist, dass die Projektgruppe der Fachkommission den Richtlinien-Entwurf ständig überarbeitet und weiterentwickelt. Es kann somit auch vorkommen, dass bereits einige der hier aufgeführten Impulse und Einwände, durch Änderung der entsprechenden Punkte umgesetzt wurden.
Im Rahmen der - von Dezember 2005 bis April 2006 durchgeführten - öffentlichen Anhörung gingen der Projektgruppe mehr als 50 schriftliche Stellungnahmen von Behörden, Interessenvertretern und Verbänden zu /3/. Im Januar dieses Jahres wurde daraufhin der überarbeitete Entwurf der MHHR (Stand 08.11.2006) versandt.
Nach Angabe der Projektgruppe wurden gegen den Inhalt und die Struktur des Entwurfs keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen /3/. Dies ist so nicht richtig. Von mehreren Ingenieurkammern und Sachverständigenbüros wurden Bedenken gegen die Erhöhung der Schutzziele und die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten für den Bauherrn geäußert.
Die, gegenüber dem ersten Entwurf /4/ durchgeführten Überarbeitungen (siehe /1/) betreffen keine brandschutztechnischen Grundsätze, sondern beschränken sich auf redaktionelle Änderungen und korrigieren lediglich augenscheinliche Widersprüche bzw. stellen sogar eine weitere Verschärfung dar. Die nun geforderte Wechselsprechanlage in Feuerwehraufzugsvorräumen stellt beispielsweise eine zusätzliche Anlage dar. Diese geht mit der, im Feuerwehreinsatz zusätzlichen, Aufgabe der psychologischen Betreuung von Rollstuhlfahrern einher, die zu erfüllen wäre, wenn die Rollstuhlnutzer nach den ersten 10-20 Minuten - bis zum Eintreffen der Feuerwehr - noch vor der Wechselsprechanlage stehen und auf eine Reaktion warten sollen.
Um den grundsätzlichen Kritikpunkt - dass die Richtlinie gegenüber den bisherigen Standards der ARGEBAU zu viele Widersprüche und Umgereimtheiten und ein anderes Sicherheitsniveau beinhaltet, was wiederum zu zahlreichen Konflikten und Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren führen wird - weiter aufrecht zu erhalten, wird im folgenden Artikel die Kritik begründet und anhand von Beispielen untermauert.
Mit diesem Beitrag soll die Hoffnung gestärkt werden, dass eine Richtlinie entsteht, die keine Hochhäuser fordert, die - auf Kosten der in den Standort Deutschland investierenden Bauherrn - so sicher wie möglich sind, sonder die auf ein - wie in allen bisherigen Sonderbauverodnungen - ausgeglichenes System mit baulichen Branschutzmaßnahmen vertraut, bei dem auch die Feuerwehr noch eine Aufgabe erfüllen darf und nicht, durch die anlagentechnischen Maßnehmen, eine sekundäre Aufgabe zugeordnet bekommt.