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Gegenüberstellung der baurechtlichen anlagentechnischen Forderung  Feuerwehraufzug zur tatsächlichen Nutzung im abwehrenden Brandschutz

Gegenüberstellung der baurechtlichen anlagentechnischen Forderung Feuerwehraufzug zur tatsächlichen Nutzung im abwehrenden Brandschutz

Björn Heinz

Masterarbeit

2019

Durch meine Tätigkeit als Feuerwehrmann bei der Freiwilligen Feuerwehr in verschiedenen Mannschaftsfunktionen und insbesondere meine berufliche Tätigkeit als Wachabteilungsleiter, Staffelführer und Einsatzleiter beschäftige ich mich viel mit praktischen Lösungen zur Vereinfachung des Feuerwehralltags. Seit ca. vier Jahren bin ich Wachabteilungsleiter auf der Feuerwache Wittenau und die Berliner Großwohnsiedlung Märkisches Viertel im Stadtteil Reinickendorf gehört zum Einzugsgebiet meiner Wache. Hier finden sich viele Wohnhochhäuser, die bis auf trockene Steigleitungen und natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen keine anlagetechnischen Brandschutzeinrichtungen vorhalten. Zur Personalschonung entscheide ich regelmäßig nach vorheriger Erkundung durch Treppenaufstieg bis ins Brandgeschoss, dass meine Trupps den Aufzug zum Materialtransport nutzen. Damit stelle ich die Einsatzfähigkeit meines Personals sicher. Aufzüge sind für mich von daher für einen effizienten Löschangriff in Hochhäusern unabdingbar und speziell als Feuerwehraufzüge sinnvoll. In diesem Zusammenhang habe ich im Erfahrungsaustausch mit anderen Feuerwehrleuten festgestellt, dass die Einsätze mit Feuerwehraufzügen kaum präsent sind und bei Nutzung und Ausstattung viele Unklarheiten herrschen. Des Weiteren wurde in Berlin 2018 durch die AV Sonderbauten-Garagen festgelegt, dass für Hochhäuser mit einer Höhe bis zu 25m besondere Anforderungen nicht angemessen sind und die Anforderungen ent-sprechend der Bauordnung für Berlin (BauOBln)ausreichend sind. Obwohl dies unmittelbare Auswirkun-gen auf den Wirkungsgrad und den Löschmaßnahmen im Brandfall hat, wurde dies ohne Absprache mit der Berliner Feuerwehr durch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen so festgelegt. Mittlerweile wurde der Feuerwehraufzug als Teil der Brandschutzanlagen, -einrichtungen und -vorkehrungen für Gebäude bis 25m wieder aufgenommen. Diese Diskrepanz zwischen der Entscheidung der verantwortlichen Stadtplaner zu den Belangen der örtlichen Feuerwehr ist eines der Probleme, die ich hinter-fragen möchte. Des Weiteren stellt für mich die geringe Präsenz der anlagentechnischen Einrichtung Feuerwehraufzug mit all seinen Elementen in den Köpfen der Feuerwehreinsatzkräfte einen weiteren zu hinterfragenden Parameter dar. Stellt der Feuerwehraufzug in seiner aktuellen Umsetzung überhaupt eine praktikable Einrichtung für die Feuerwehrleute im Einsatz dar?

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