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Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, dichtschließende Türen; Anforderungen, Vergleich, Abgrenzung und Entwicklung

Feuerschutztüren, Rauchschutztüren, dichtschließende Türen; Anforderungen, Vergleich, Abgrenzung und Entwicklung

Felix Frackowiak

Diplomarbeit

2007

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Diese Arbeit soll einen Überblick über den geschichtlichen Hergang und die ingenieurmäßige Entwicklung von Rauch- und Feuerschutzabschlüsse geben.

Feuerschutzabschlüsse werden in der DIN 4102 Teil 5 wie folgt definiert:

"Feuerschutzabschlusse sind selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore), die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern."

Der Begriff "Feuerschutzabschlüsse" umfasst vertikale und horizontale Bauteilabschlüsse, die den Durchgang von Feuer durch das jeweilige Bauteil, in dem sie verbaut sind, über einen definierten Zeitraum behindern sollen. Klappen, Türen, Tore und Vorhänge können als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet werden, wenn sie die nötigen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen.

Feuerschutz- Klappen- Türen und Tore werden aufgrund ihrer zulässigen Abmessungen unterschieden. Laut Zulassungsverfahren des DIBt gelten folgende Grenzen für Baurichtmaße:

Klappen (kleinformatige Türen)

kleinste Abmessung (Breite x Höhe) 500 mm x 500 mm
größte Abmessung (Breite x Höhe) 1250 mm x 1750 mm
Türen - einflügelige Türen

kleinste Abmessung (Breite x Höhe) 625 mm x 1750 mm
größte Abmessung (Breite x Höhe) 1350 mm x 2500 mm
Türen - zweiflügelige Türen

kleinste Abmessung (Breite x Höhe) 1375 mm x 1750 mm
größte Abmessung (Breite x Höhe) 2500 mm x 2500 mm
Tore

Roll-, Horizontal- und Vertikalschiebetore gelten ab 6,25 m² (lichte Öffnung 2,5 m x 2,5 m) unabhängig von der Flügelanzahl als Tore.1

Selbstschließende Feuerschutzabschlüsse wie Feuerschutz-Klappen, -Rollläden, -Tore und Vorhänge sollen vernachlässigt und hier nicht weiter behandelt werden. Der Schwerpunkt dieser Diplomarbeit soll ausschließlich auf der Behandlung von vertikalen Rauch- und Feuerschutztüren liegen.

Anforderungen nach der DIN 4102 Teil 5 vom September 1977 sind z.B. eine Feuerwiderstandsfähigkeit die von T 30 über T 60, T90 bis zu T 180 reicht. Diese Bezeichnung drückt die Dauer des Feuerwiderstandes des Feuerschutzabschlusses in Minuten aus und wird als Feuerwiderstandsfähigkeitsklasse bezeichnet. Eine Feuerschutztür T 90 ist also so konstruiert, dass sie einem Norm- Brand während der Norm-Brandprüfung 90 Minuten lang standhält.

In dieser Arbeit sollen verschiedene Arten sowie die Einsatzgebiete von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen vorgestellt werden. Weiterhin soll mit Hilfe der in der MBO und der BauO Bln gestellten Anforderungen an raumabschließende Bauteile die Existenzberechtigung von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen dargelegt werden.

Diese Arbeit soll klären ab wann Rauch- und Feuerschutzabschlüsse ihre eigenständigen Normen erhielten, wie lange diese Gültigkeit besaßen und was in ihnen geregelt wurde. In dieser Diplomarbeit sollen die von der DIN- Norm 4102 vorgeschriebenen Brandversuche, nach denen eine Feuerschutztür geprüft werden muss, vorgestellt werden. Außerdem sollen die Entwicklung der Anforderungen der eigenständigen Normen für Rauch- und Feuerschutztüren wie z.B. die DIN 18081 beschrieben werden. Im Vergleich dazu sollen die in der Zeit des geteilten Deutschlands, in BRD und DDR, abweichenden Regelungen des Brandschutzes in der DDR bekannt gemacht werden.

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