E-Mobilität vs. Garagenverordnung
Nic –Yves Kysler
Masterarbeit
2019
Das Brandverhalten von Elektrofahrzeugen und der darin enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien zu ver-stehen, kommt in Anbetracht der jährlichen Rekorde an Zulassungszahlen in Deutschland und weltweit eine brandschutztechnische Kernaufgabe zu. Grundlegend basiert der Brand einer Lithium-Ionen-Batterie auf dem exothermen Prozess des thermischen Durchgehens (engl.: thermal runaway). Der Thermal Runaway kann durch thermischen, elektrischen oder mechanischen Stress ausgelöst werden. Verwende-te Zellen im Automobilsektor dürfen dabei kein Reaktionsverhalten aufweisen, das über dem vom Eu-carLevel 4 liegt. Grundsätzlich lassen sich fünf Reaktionstypen bei thermisch durchgehenden Lithium-Ionen-Batterien erkennen (Ausgasen, Stichflammenbildung, Feuerball, Funken sprühen und Explosion). Die freiwerdenden Wärmemengen und die damit in Verbindung stehende Brandlast setzen sich dabei aus der chemisch und elektrisch gespeicherten Energie innerhalb der Lithium-Ionen-Batterie zusammen. Die beschriebenen Reaktionstypen waren gleichermaßen bei Elektrofahrzeugbränden zu beobachten. Darüber hinaus zeigten die vergleichenden Betrachtungen der thermischen Parameter aus konventionel-len und Elektrofahrzeugbränden, dass von Fahr-zeugen mit Hochvoltantrieben keine erhöhte Brandge-fahr ausgeht. Lediglich die Brandcharakteristik unterscheidet sich. Diese Ansicht wird von vielen obersten Bauaufsichten sowohl in Deutschland als auch von der Schweiz, Schweden, Norwegen und Russland ge-teilt. Erwartungsgemäß ergaben die Recherchen für Deutschland und die genannten Ländern keine ge-sonderten bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Stell- und Ladeplätze für Elektrofahrzeuge in Gara-genbauten. Kritischer sehen Frankreich und China diese Thematik und haben ihr bauordnungsrechtliches Anforderungsprofil in Bezug auf Elektrofahrzeuge in Garagen ergänzend verschärft. Die Begrenzung des Höhenniveaus und der Entfernung zu Zugängen von Stell- und Ladeplätzen von Elektrofahrzeugen in geschlossenen und unterirdischen Garagen, wie es in Frankreich und China bereits reglementiert ist, stehen in Schweden und Norwegen noch zur Diskussion.