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Brandschutz und Barrierefreiheit

Brandschutz und Barrierefreiheit

Kai Peter Dibutsch

Masterarbeit

2012

„[…] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Art. 3 (3) GG (Grundgesetz)


Als Barrierefreiheit wird allgemein die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen definiert. Entsprechend der grundgesetzlichen Regelung, die im Jahre 1994 als zusätzlicher Passus mit aufgenommen wurde, wird dabei angestrebt, dass Menschen mit oder ohne Behinderungen gleichermaßen Gebäude, aber auch Informationsdienstleistungen selbstständig nutzen können, ohne Benachteiligung bei Behinderung, ohne besondere Erschwernis und ohne Inanspruchnahme zusätzlicher fremder Hilfe.

Häufig wird statt „Barrierefreiheit“ auch der Begriff „Zugänglichkeit“ gebraucht. Dagegen ist der Begriff „behindertengerecht“ etwas aus der Mode gekommen, da Barrierefreiheit die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen bedeutet und nicht nur Menschen mit Behinderungen damit gemeint sind. Daher verzichtet man meist auf diesen Begriff, wenn tatsächlich nur die leichte Zugänglichkeit gemeint ist. Da der Abbau aller Barrieren oft unmöglich ist, findet häufig auch der Begriff „Barrierearmut“ Gebrauch.
Ausgelöst durch eine starke Behindertenbewegung in den letzten Jahren, welche die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung als Menschenrecht einforderte, sind in Deutschland vor allem öffentliche Einrichtungen in letzter Zeit unter neuen Gesichtspunkten geplant oder umgebaut worden. Die Bedeutung des barrierefreien Bauens wird für unsere heutige Gesellschaft dabei immer größer, denn die Zahl der Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen steigt. Vor allem durch den seit den 90er Jahren zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückten demografischen Wandel, bedingt durch bessere medizinische Versorgung und bessere Lebensbedingungen, einhergehend mit einem erheblichen Geburtenrückgang, wird die Zahl der älteren Menschen und damit auch der Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen in Deutschland in den nächsten Jahren weiterhin deutlich zunehmen.
Nach den Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird sich in Deutschland die Zahl der Achtzigjährigen und Älteren bis zum Jahr 2050 nahezu verdreifachen, von heute knapp vier Millionen auf über zehn Millionen.
Es leben ca. 9,6 Millionen amtlich anerkannte behinderte Menschen in Deutschland (Stand 2009).

Schon heute gehört fast ein Drittel der Bevölkerung im weitesten Sinne zu dem sogenannten mobilitätsbeeinträchtigten Personenkreis. Nach einer Prognose der Europäischen Verkehrsministerkonferenz wird sich diese Zahl in Zukunft sogar noch leicht erhöhen. Auf die neuen Anforderungen müssen auch moderne Gebäude reagieren und Lösungen darbieten, körperlich beeinträchtigte Menschen in der täglichen Nutzung, wie auch im Notfall, bestmöglich zu unterstützen. Vor allem behinderten und älteren Menschen kommen bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zugute. Öffentlichen Gebäuden kommt dabei eine besonders große Bedeutung zu, da Einrichtungen für Kultur, Verwaltung, etc. es den Betroffenen überhaupt erst ermöglichen, in vielen Bereichen am öffentlichen Leben teilzuhaben, das Aufsuchen von Behörden wie Finanzämtern oder Arbeitsagenturen sogar zum Teil zwingend notwendig ist. Vielmehr profitieren von einer barrierefreien Umwelt nicht nur Rollstuhlfahrer und ältere Menschen, sondern beispielsweise auch Familien mit Kindern, Schwangeren, kranken und beleibten Menschen wird dadurch das tägliche Leben erleichtert.

Der Barrierefreiheit kommt heutzutage eine viel größere Bedeutung zu als nur die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen. Neben der gesellschaftlichen und moralischen Verpflichtung zur Herstellung einer barrierefreien Umwelt bestehen gesetzliche Regelungen, die eine barrierefreie Ausgestaltung der gestalteten Umwelt fordern. Über den bereits erwähnten Artikel 3 des Grundgesetzes ergibt sich für die Planer die Aufgabe, sämtliche Lebensbereiche so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen erhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, wie nicht behinderte Menschen.
Wie realistisch dies unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten ist, soll im Rahmen dieser Masterarbeit näher beleuchtet werden. Außerdem soll die Betrachtung folgender Schwerpunkte erfolgen:
- Planungsanforderungen behinderter Menschen,
- Bauordnungsrechtliche Grundlagen,
- Planungsgrundlagen,
- Bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen,
- Schnittstellen und Spannungsfelder zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit sowie
- Lösungsansätze barrierefreier Gestaltung.
Für Menschen mit körperlichen oder sensorischen Behinderungen ergeben sich aus der Verknüpfung der Anforderungen aus dem Brandschutz und der Barrierefreiheit möglicherweise entgegenstehende Anforderungen, um die Sicherheit aller Nutzer zu gewährleisten. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen werden zumeist Belange öffentlicher Gebäude beleuchtet, die aber in Teilen auch für Wohnungen und Wohngebäude gelten.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, die parallele Anwendbarkeit und Schnittstellen von Brandschutz und Barrierefreiheit bei der Planung und Ausführung von Gebäuden darzulegen, aber auch gegenseitige Widersprüche aufzuspüren. Es soll aufgezeigt werden, dass beide Disziplinen trotz unterschiedlicher Anforderungen einvernehmlich im Planungsprozess Berücksichtigung finden können, ohne allzu einschneidende Eingriffe gestalterischer und funktionaler Natur machen zu müssen. Ein gründliches Abwägen der jeweiligen Anforderungen und Möglichkeiten im Planungsprozess ist dabei immer Voraussetzung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Je mehr Teildisziplinen dabei an einem Planungsprozess beteiligt sind, desto schwieriger ist es im Regelfall, alle Belange gleichermaßen zu berücksichtigen. Die Komplexität verdeutlicht sich an den vielfältigsten Gebäudetypen mit unterschiedlichsten Nutzungsarten und Personenkreisen. Deshalb soll im Rahmen dieser Arbeit auch verdeutlicht werden, dass manchmal Zielkonflikte zwischen Disziplinen unterschiedlicher Anforderungen unvermeidbar sind.
Während Barrierefreiheit bereits ab der öffentlichen Verkehrsfläche bis hin zum Gebäude beginnt, beschäftigt sich diese Arbeit mit der Barrierefreiheit innerhalb von Gebäuden.

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