Brandschutz in OP- und Intensivstationen
Sebastian Wiederer
Masterarbeit
2009
Die Master-These zeigt die anlagentechnischen und architektonischen Beziehungen der OP-Einheiten und Intensivstationen auf. Dabei wird herausgearbeitet, dass die Intensivstationen und OP-Einheiten in unmittelbarer Umgebung zueinander liegen sollen. Weiterhin wird deutlich, dass innerhalb einer OP-Einheit oder Intensivstation eine möglichst offene Bauweise mit großen Glasflächen sowie zentralen Zonen realisiert werden sollen. Es wird aufgezeigt, dass der technische Aufwand hinsichtlich der Stromversorgung und der medizinischen Geräte sowie der Lüftungstechnik den speziellen Anforderungen an diese Bereiche gerecht werden.
Der Anteil der Brandereignisse innerhalb von OP-Einheiten und Intensivstationen beträgt nur ca. 2-3% der Brandereignisse von Krankenhäusers. Zudem bleiben 92% der Brandereignisse auf Kleinbrandniveau beschränkt. Weiterhin werden die bauordnungsrechtlichen Regelungen auf Berührungspunkte mit den beschriebenen Nutzungen hin untersucht. Recherchen bei erstellten Brandschutzkonzepten haben aufgezeigt, dass OP-Einheiten und Intensivstationen überwiegend als Nutzungseinheiten im bauordnungsrechtlichen Sinne betrachtet werden. Aufgrund dieser Untersuchungen werden Gefahrenschwerpunkte definiert und daraufhin die bauordnungsrechtlichen Schutzziele konkretisiert, um bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Die Einstufung der OP-Einheiten und Intensivstationen als Nutzungseinheit wird unter bestimmten Anforderungen ermöglicht. Damit wird der Entfall des notwendigen Flures realisiert. Die baulichen Maßnahmen werden durch anlagentechnische (Brandfrüherkennung, Rauchableitung) und organisatorische Maßnahmen (Brandschutzordnung etc.) unterstützt. Die hier beschriebenen besonderen Anforderungen werden als Arbeitspapier in einer Handlungsempfehlung zusammengefasst.
Abschließend wird ein Fazit gezogen und Ausblick gegeben. Der Ausblick zeigt auf, dass die hier erzielten Ergebnisse durch weitere Untersuchungen bestätigt werden bzw. verfeinert werden sollen.