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Brandschutz bei vorgehängten Fassaden

Brandschutz bei vorgehängten Fassaden

Meike Kardacki

Diplomarbeit

2013

Im § 28 der Musterbauordnung werden vorgehängte hinterlüftete Fassaden als hinterlüftete Außenwandbekleidungen aufgeführt. Pauschal werden in Absatz 4 für Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohlräumen besondere Vorkehrungen gegen eine Brandausbreitung gefordert. Diese Vorkehrungen werden in der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen konkretisiert. Diese Anforderungen sind zu allgemein und entsprechen nicht den von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden tatsächlich ausgehenden Gefahren. Somit werden die Wirtschaftlichkeit sowie die bauphysikalischen Eigenschaften stark eingeschränkt. Ausgehend von dieser Problematik hat die Eternit AG im Vorfeld dieser Arbeit Brandversuche an zwei ihrer Fassaden durchführen lassen. Resultierend aus diesen Versuchen ergaben sich weitere Möglichkeiten, welche die Brandausbreitung an hinterlüfteten Vorhangfassaden wirksam einschränken, welche nicht in der Muster-Liste der Technischen Fassaden betrachtet werden. Auch der für die Prüfung vorgesehene Versuchsstand der Brandausbreitung an Fassaden entspricht einem ungebräuchlichen Sonderfall und hat wenig mit der praxisnahen Ausbildung von Lochfassaden gemeinsam. Für die zukünftige Bewertung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden werden Vorschläge für einen praxisnäheren Prüfstand sowie für konstruktive Verbesserungen und Erweiterungen der momentan gültigen Anforderungen gemacht. So soll die Wirtschaftlichkeit des Systems aber auch die bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen kombiniert werden.

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