Bemessungsbrände für Nachweise mit Ingenieurmethoden
Dr.-Ing. Christoph Klinzmann
Fachartikel
2010
Im Rahmen von schutzzielorientierten Brandschutzkonzepten werden für den Nachweis bestimmter Fragestellungen – etwa für Nachweise einer ausreichenden Rauchableitung oder für die Bauteilbemessung – Ingenieurmethoden eingesetzt. Dies hat den Vorteil, dass realistische Naturbrandszenarien und die individuellen Randbedingungen des jeweiligen Gebäudes vor allem hinsichtlich Geometrie und Ventilation berücksichtigt werden können. In Sonderbauten werden neben baulichen Brandschutzmaßnahmen auch vermehrt anlagentechnische Installationen vorgesehen, die Schutzziele gewährleisten und besondere Risiken oder Abweichungen gegenüber baurechtlichen Vorschriften kompensieren. Darüber hinaus hat auch die Feuerwehr, sobald sie den Brandherd erreicht hat und mit den Löschmaßnahmen beginnen kann, einen erheblichen Einfluss auf das Brandereignis. Abwehrende und anlagentechnische Maßnahmen können daher zweifelsohne einen erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsniveau haben. Die direkte Berücksichtigung der Wirkung beider Arten von Schutzmaßnahmen im Bemessungsbrand ist für den Nachweis mit Ingenieurmethoden problematisch. Dies liegt einerseits an der Tatsache, dass es sich bei anlagentechnischen Maßnahmen um technische Systeme handelt, die nie hundertprozentig ausfallsicher sein können, andererseits kann aber auch die Feuerwehr nicht jeden Brand so beherrschen, dass er sich nicht ausbreitet. Dieser Artikel soll die Randbedingungen sowie das Für und Wider der Berücksichtigung der Maßnahmen beleuchten.