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„Prüfingenieur Brandschutz“ versus „Fachbauleitung Brandschutz“
Anforderungen an einen künftigen Leistungskatalog.

„Prüfingenieur Brandschutz“ versus „Fachbauleitung Brandschutz“
Anforderungen an einen künftigen Leistungskatalog.

Dr. Martin Jung (Kanzlei Kapellmann und Partner), Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Dipl.-Ing. Karsten Foth und Dipl.-Ing. Andreas Dahlitz (hhpberlin)

Fachartikel

2008

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Spätestens der Brand des Flughafens Düsseldorf hat den Brandschutz und vorbeugende Konzepte in den Blickpunkt gerückt. Die Landesbauordnungen verlangen den Nachweis der Anforderungen an den Brandschutz ebenso wie den Nachweis der Anforderungen an die Standsicherheit, so z. B. § 67 Abs. 1, Abs. 2 BauO Bln.
Die Aufmerksamkeit, die der Brandschutz genießt, beschränkt sich nicht mehr nur auf die Erstellung und Planung eines Brandschutzkonzeptes. Auch die korrekte Umsetzung der geplanten Brandschutzmaßnahmen während der Bauausführung ist von großer Bedeutung. Es erscheint naheliegend, dass verantwortliche Architekten und Fachplaner - aufgrund der Vielzahl der Bauprodukte und Bauarten und deren Anforderungen an einen korrekten Einbau - während der Bauphase unterstützt und brandschutztechnisch beraten werden müssen. Denn schließlich erwarten Bauherren mängelfreie Gebäude und Genehmigungsbehörden verlangen zunehmend Bestätigungen für die korrekte Umsetzung der Brandschutzkonzepte am Bau. Aus dem Ruf nach einer entsprechenden sachkundigen Person, entstand schließlich der Begriff „Fachbauleiter Brandschutz“1. Indirekt fordern die Bauordnungen der Länder diesen Fachbauleiter, ohne ihn als solchen direkt zu benennen. Die §§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 der MBO (auf das Land Berlin bezogen §§ 57 Abs.1 und Abs. 2 der BauO Bln) fordern den Fachbauleiter, der zu bestellen ist, wenn der - nach Baurecht benannte - Bauleiter „nicht über die erforderliche Sachkunde“ verfügt.
Fachbauleiterinnen und Fachbauleiter für den Brandschutz sollen die ordnungsgemäße Ausführung sicherstellen. Eine verbindliche Konkretisierung der in diesem Kontext zu erbringenden Pflichten fehlt jedoch bislang. In entsprechend unterschiedlicher Qualität und differenzierten Leistungsumfängen werden Fachplanerinnen oder Fachplaner, die Brandschutzkonzepte aufstellen, zwischenzeitlich auch im Rahmen der Baudurchführung und Bauüberwachung sowie der Abnahmebegehungen eingesetzt. Schnittstellen zu anderen in der Bauleitung bzw. Bauüberwachung Tätigen sind ebenso offen, wie der erforderliche Überwachungsumfang und die Überwachungstiefe.

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